Ende August 2017 trat das sog. „Gesetz zur effektiveren und praxistauglichen Ausgestaltung des Strafverfahrens“ in Kraft. Hierdurch wurden erhebliche Eingriffe in die StPO vorgenommen, die insbesondere für Beschuldigte durchaus nachteilig sein können. Die Wichtigsten werden im Anschluss vorgestellt, wobei die Auflistung nicht vollständig ist und Änderungen der Verfahrensregeln für die Hauptverhandlung nicht vorgestellt werden.
Fahrverbot
Leichte Fahrlässigkeit bei drohendem Fahrverbot – Ratgeber Verkehrsrecht
Zur Verhinderung eines Fahrverbots kann in geeigneten Fällen die Geltendmachung eines sogenannten „Augenblicksversagens“ sein.
Das Fahrverbot in Bußgeldsachen – Ratgeber Verkehrsrecht
Fahrverbote können angeordnet werden bei Ordnungswidrigkeiten, die unter grober oder beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Fahrzeugführers begangen werden. Diese reichen von einem bis drei Monaten.