Das F.A.Z.-Institut hat seine aktuellen Erhebungen für das Jahr 2027 vorgelegt. Darin werde ich im Bereich des Strafrechts als „TOP-Anwalt 2027“ geführt.
Als Anwalt konzentriere ich mich auf das Strafrecht und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht. Aufgrund dieser Spezialisierung erhalten Sie eine kompetente Beratung und individuelle Betreuung. Dabei werden Mandate aus dem gesamten Bundesgebiet übernommen und vor den jeweiligen Gerichten verhandelt.
Sie sind auf der Suche nach einem kompetenten Anwalt für Strafrecht in Frankfurt? Dann sind Sie bei mir genau richtig.
Als Fachanwalt für Strafrecht verfüge ich dank vieler erfolgreich verhandelter Fälle über ein spezialisiertes Fachwissen und große Erfahrung. Diese setze ich in jeder Lage des Verfahrens ein, um durch besonnenes aber zugleich auch entschlossenes Handeln meine Mandanten effektiv zu vertreten.
Als Fachanwalt für Strafrecht mit Sitz in Frankfurt biete ich meinen Mandanten eine qualifizierte und umfassende Beratung und Betreuung an. Ich vertrete meine Mandanten sowohl vor Gericht als auch in allen anderen Situationen eines Strafverfahrens. Darüber hinaus berate ich meine Mandanten auch in allen Fragen des Straf- und Jugendstrafrechts. Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung im Strafrecht können Sie sich auf mich verlassen.

Wenn Sie einen erfahrenen, kompetenten und zuverlässigen Anwalt für Verkehrsrecht in Frankfurt suchen, sind Sie bei mir genau richtig. Ich werde für Sie kämpfen und dafür sorgen, dass Sie Ihr Recht bekommen.
Durch meine jahrelange Praxis in der Bearbeitung verkehrsrechtlicher Fälle habe ich die notwendige Erfahrung, um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten.

Das F.A.Z.-Institut hat seine aktuellen Erhebungen für das Jahr 2027 vorgelegt. Darin werde ich im Bereich des Strafrechts als „TOP-Anwalt 2027“ geführt.
Verursacht ein Versicherungsnehmer (VN) mit seinem Fahrzeug alkoholbedingt einen Unfall und begeht er sodann noch eine Unfallflucht, muss die Kfz.-Haftpflichtversicherung dem Dritten zwar den Schaden ersetzen, kann dann aber den VN oder Fahrer in Regress nehmen.
Ende August 2017 trat das sog. „Gesetz zur effektiveren und praxistauglichen Ausgestaltung des Strafverfahrens“ in Kraft. Hierdurch wurden erhebliche Eingriffe in die StPO vorgenommen, die insbesondere für Beschuldigte durchaus nachteilig sein können. Die Wichtigsten werden im Anschluss vorgestellt, wobei die Auflistung nicht vollständig ist und Änderungen der Verfahrensregeln für die Hauptverhandlung nicht vorgestellt werden.
In den meisten Ermittlungsverfahren erhält der Beschuldigte eine Vorladung der Polizei, in welcher mitgeteilt wird, dass er wegen eines bestimmten Vorwurfs zur Vernehmung erscheinen soll und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird.
Die Gelegenheit zur Stellungnahme ist ein Recht aber keine Pflicht.
Fachanwalt für Strafrecht
Zeil 46, 60313 Frankfurt a. M.
Telefon: +49 (69) 29 92 08 69 – 0
Telefax: +49 (69) 29 92 08 69 – 69