Martin Breunig Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht

Anwalt für Verkehrsrecht in Frankfurt

Die Kanzlei Breunig verfügt über jahrelange Praxis in der Bearbeitung verkehrsrechtlicher Fälle – Rechtsanwalt Martin Breunig ist Ihr Anwalt für Verkehrsrecht in Frankfurt und Umgebung.

Die Folgen eines Bußgeldverfahrens reichen von empfindlichen Geldbußen mit Punkteeintrag im Verkehrszentralregister in Flensburg bis hin zu einem mehrmonatigen Fahrverbot.

Angesichts der oft gravierenden Folgen sind an eine erfolgreiche Verteidigung in Verkehrsstraf- und Bußgeldverfahren hohe Anforderungen zu stellen, die nur von einem spezialisierten Rechtsanwalt sachgerecht erfüllt werden können.

Dieses sehr spezielle Rechtsgebiet erfordert neben rechtlichen Kenntnissen auch Kenntnisse im Bereich der aktuellen Messtechniken und Messgeräte.

  • Soforthilfe & Beratung im Verkehrsrecht
  • Bußgeld | Blitzer | Fahrverbot | Punkte | Geschwindigkeitsverstöße | Rotlicht
  • Straftaten im Verkehr | Trunkenheit am Steuer | Fahrerflucht | fahrlässige Körperverletzung
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Blitzer Frankfurt

Bußgeldrechner

Sie möchten gerne direkt erfahren, welches Bußgeld auf Sie zukommen kann? Dann nutzen Sie gerne unseren kostenfreien Bußgeldrechner.

Abfrage Punktestand in Flensburg

Kostenlose Abfrage des Punktestandes beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg. Über den nachfolgenden Link können Sie einfach Ihre Punkte abfragen.
Hier klicken und Punktestand in Flensburg abfragen

Sie wurden geblitzt, Ihnen droht ein Fahrverbot, oder werden einer Straftat im Straßenverkehr beschuldigt?

Ich bin jederzeit gerne für Sie da. Nutzen Sie einfach eine der angebotenen Kontaktmöglichkeiten.

Ratgeber im Verkehrsrecht: Informationen und Verhaltenstipps

Freiwilligkeit einer Atemalkoholkontrolle - Ratgeber Verkehrsstrafrecht

Im Rahmen von Verkehrskontrollen verlangt die Polizei häufig von Betroffenen, einen Atemalkoholtest bzw. einen Drogenschnelltest (Wischtest, Urinprobe etc.) durchzuführen. Oft werden auch Tests der Motorik (Finger-Nase-Probe, Linie laufen, Pupillenkontrolle usw.) verlangt.

Das neue Punktesystem ab Mai 2014 - Ratgeber Verkehrsrecht

Ab 01.05.2014 wird das Verkehrszentralregister völlig neu geregelt. Es heißt dann neu „Fahreignungsregister (FaER)“. Die Eintragungsgrenze wird von 40,00 € auf 60,00 € angehoben. Verwarnungen bis 55,00 € werden nicht eingetragen.

Zum Ratgeber Verkehrsrecht

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