In den meisten Ermittlungsverfahren erhält der Beschuldigte eine Vorladung der Polizei, in welcher mitgeteilt wird, dass er wegen eines bestimmten Vorwurfs zur Vernehmung erscheinen soll und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird.
Die Gelegenheit zur Stellungnahme ist ein Recht aber keine Pflicht.