Martin Breunig Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht

Anwalt für Strafrecht Frankfurt

Willkommen bei der Kanzlei Breunig, Ihrer spezialisierten Kanzlei für Strafrecht in Frankfurt. Wenn Sie einen erfahrenen Anwalt im Bereich Strafrecht suchen, sind Sie bei uns genau richtig. Fachanwalt Martin Breunig bietet Ihnen umfassende rechtliche Unterstützung und Verteidigung in allen Bereichen des Strafrechts.

  • Als ihr Fachanwalt für Strafrecht in Frankfurt verteidige ich sie gerne, wenn Sie einer Straftat beschuldigt werden.
  • Ich verteidige auch Jugendliche und Heranwachsende, die unter das Jugendstrafrecht fallen.
  • Weiterhin übernehme ich auch Pflichtverteidigungen.
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Fachanwalt für Strafrecht in Frankfurt - Kanzlei Breunig

Als Fachanwalt für Strafrecht mit Sitz in Frankfurt biete ich meinen Mandanten eine qualifizierte und umfassende Beratung und Betreuung an.

Strafverfahren führen für den Betroffenen meist zu einer sehr belastenden und möglicherweise sogar existenzbedrohenden Situation.

Daher ist eine frühzeitige Einschaltung eines Experten mit der Verteidigung extrem wichtig, um die verfassungsmäßig garantierten Rechte des Betroffenen schon im Ermittlungsverfahren zu schützen. In diesem kann ein Beschuldigter alleine Fehler machen, die später nur noch schwer oder gar nicht mehr zu korrigieren sind. Um das zu vermeiden, sollte daher so früh wie möglich mit einem spezialisierten Rechtsanwalt Kontakt aufgenommen werden.

Warum einen Anwalt für Strafrecht in Frankfurt beauftragen?

Ein Strafverfahren kann schwerwiegende Folgen für Ihr Leben haben. Deshalb ist es wichtig, einen kompetenten Anwalt für Strafrecht an Ihrer Seite zu haben, der Ihre Rechte wahrt und Sie bestmöglich verteidigt. Martin Breunig verfügt über langjährige Erfahrung und fundiertes Fachwissen im Strafrecht, um Ihnen in jeder Situation zur Seite zu stehen.

Unsere Leistungen im Bereich Strafrecht

In der Kanzlei Breunig bieten wir Ihnen ein breites Spektrum an Dienstleistungen an, darunter:

  • Strafverteidigung: Wir vertreten Sie kompetent und engagiert in allen Phasen des Strafverfahrens, von der ersten polizeilichen Vernehmung bis hin zur Gerichtsverhandlung.
  • Beratung und Prävention: Wir beraten Sie präventiv und helfen Ihnen, strafrechtliche Risiken zu minimieren.

Expertise und Erfahrung

Fachanwalt Martin Breunig hat zahlreiche Mandanten erfolgreich verteidigt und kann auf eine Vielzahl von Erfolgen in unterschiedlichen strafrechtlichen Fällen zurückblicken. Wir setzen uns mit Entschlossenheit und Fachkenntnis für Ihre Interessen ein und entwickeln maßgeschneiderte Verteidigungsstrategien.

Warum die Kanzlei Breunig die beste Wahl für Ihre Verteidigung im Strafrecht ist

Bei strafrechtlichen Angelegenheiten ist es unerlässlich, dass Sie sich auf einen erfahrenen und kompetenten Fachanwalt verlassen können. Hier sind einige Gründe, warum die Kanzlei Breunig für Strafrecht Frankfurt Ihre beste Wahl ist:

Individuelle Betreuung und maßgeschneiderte Strategien

Jeder Fall im Strafrecht ist einzigartig und erfordert eine individuelle Herangehensweise. Anwalt Martin Breunig nimmt sich die Zeit, Ihren Fall im Detail zu analysieren und eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie zu entwickeln, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse und Umstände abgestimmt ist.

Umfassende Erfahrung in verschiedenen Bereichen des Strafrechts

Die Kanzlei Breunig für Strafrecht Frankfurt hat umfangreiche Erfahrung in einer Vielzahl von strafrechtlichen Angelegenheiten, darunter:

  • Betäubungsmittelstrafrecht: Vertretung bei Anklagen im Zusammenhang mit dem Besitz, Handel oder Schmuggel von Betäubungsmitteln.
  • Jugendstrafrecht: Spezialisierte Verteidigung für jugendliche Straftäter, unter Berücksichtigung der besonderen gesetzlichen Regelungen und pädagogischen Ansätze.
  • Verkehrsstrafrecht: Unterstützung bei strafrechtlichen Vorwürfen im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen, Fahrerflucht, Trunkenheit am Steuer und ähnlichen Delikten.
  • Gewaltstraftaten: Verteidigung bei Vorwürfen wie Körperverletzung, Raub und anderen Gewaltverbrechen.

Starke Verhandlungsfähigkeiten und Prozessführung

Anwalt Martin Breunig ist nicht nur ein erfahrener Verhandlungsführer, der versucht, das Beste für Sie außerhalb des Gerichtssaals zu erreichen, sondern auch ein versierter Prozessanwalt, der bereit ist, Ihre Rechte energisch vor Gericht zu verteidigen. Wir setzen uns dafür ein, die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen, sei es durch eine außergerichtliche Lösung oder durch eine erfolgreiche Verteidigung im Prozess.

Der Ablauf eines Strafverfahrens und unsere Unterstützung

Ein Strafverfahren kann kompliziert und beängstigend sein. Hier ist eine Übersicht über die typischen Phasen eines Strafverfahrens und wie die Kanzlei Breunig für Strafverteidiger Frankfurt Sie in jeder Phase unterstützt:

Ermittlungsverfahren

Das Ermittlungsverfahren ist die erste Phase eines Strafverfahrens und beginnt oft mit einer Anzeige oder dem Verdacht einer Straftat. Die Polizei und Staatsanwaltschaft sammeln Beweise und führen Ermittlungen durch. Martin Breunig steht Ihnen von Anfang an zur Seite, berät Sie zu Ihren Rechten und Pflichten und vertritt Sie während polizeilicher Vernehmungen.

Anklageerhebung

Wenn die Staatsanwaltschaft genügend Beweise gesammelt hat, kann sie Anklage erheben. In dieser Phase analysiert Martin Breunig die Anklageschrift, entwickelt eine Verteidigungsstrategie und bereitet sich intensiv auf den Prozess vor.

Hauptverfahren

Im Hauptverfahren wird der Fall vor Gericht verhandelt. Martin Breunig vertritt Sie während des gesamten Verfahrens, präsentiert Beweise, befragt Zeugen und hält Plädoyers, um Ihre Unschuld zu beweisen oder mildernde Umstände darzulegen.

Urteil und Rechtsmittel

Nach Abschluss des Hauptverfahrens fällt das Gericht ein Urteil. Sollte das Urteil ungünstig ausfallen, berät Sie die Kanzlei Breunig zu möglichen Rechtsmitteln wie Berufung oder Revision und vertritt Sie auch in den höheren Instanzen.

Notfallvertretung und Soforthilfe

In dringenden Fällen ist schnelle Hilfe unerlässlich. Die Kanzlei Breunig bietet eine Notfallvertretung für Situationen, in denen sofortige rechtliche Unterstützung erforderlich ist, beispielsweise bei einer Hausdurchsuchung, einer Verhaftung oder einer polizeilichen Vorladung. Kontaktieren Sie uns umgehend, wenn Sie sich in einer solchen Situation befinden, und wir werden alles tun, um Ihre Rechte zu schützen und den bestmöglichen Ausgang für Sie zu erreichen.

Sind Sie Beschuldigter einer Straftat?

Sie sind beschuldigter einer Straftat und auf der Suche nach einem kompetenten Anwalt für Strafrecht in Frankfurt? Dann sind Sie bei mir genau richtig. Als Fachanwalt für Strafrecht mit Sitz in Frankfurt biete ich meinen Mandanten eine qualifizierte und umfassende Beratung und Betreuung an. Ich vertrete meine Mandanten sowohl vor Gericht als auch in allen anderen strafrechtlichen Angelegenheiten. Darüber hinaus berate ich meine Mandanten auch in allen Fragen des Straf- und Jugendstrafrechts. Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung im Strafrecht können Sie sich auf mich verlassen.

Betäubungsmittelstrafrecht: Kompetente Verteidigung bei Drogenvorwürfen

Das Betäubungsmittelstrafrecht umfasst eine Vielzahl von Straftaten im Zusammenhang mit dem Besitz, Handel und Schmuggel von Drogen. Martin Breunig hat umfangreiche Erfahrung in der Verteidigung in Betäubungsmittelstrafsachen und bietet Ihnen kompetente Unterstützung bei:

  • Besitz von Betäubungsmitteln: Verteidigung bei Vorwürfen des illegalen Besitzes von Drogen.
  • Handel und Schmuggel: Vertretung bei Anklagen im Zusammenhang mit dem Handel oder Schmuggel von Betäubungsmitteln.
  • Anbau und Herstellung: Unterstützung bei der Verteidigung gegen Vorwürfe der illegalen Herstellung oder des Anbaus von Drogen.
  • Arzneimittelstrafrecht: Verteidigung bei Vorwürfen im Zusammenhang mit dem Missbrauch oder illegalen Handel von verschreibungspflichtigen Medikamenten.

Jugendstrafrecht: Spezialisierte Verteidigung für junge Menschen

Das Jugendstrafrecht ist darauf ausgelegt, jugendliche Straftäter anders zu behandeln als Erwachsene, mit einem Fokus auf Erziehung und Rehabilitation statt auf Bestrafung. Martin Breunig ist spezialisiert auf die Vertretung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in strafrechtlichen Angelegenheiten. Wir bieten Ihnen:

  • Einfühlsame Beratung: Verständnisvolle und respektvolle Beratung, die auf die besonderen Bedürfnisse und Umstände junger Menschen eingeht.
  • Erzieherische Maßnahmen: Unterstützung bei der Vermittlung und Umsetzung erzieherischer Maßnahmen anstelle von Freiheitsstrafen.
  • Verteidigung bei allen Vorwürfen: Kompetente Verteidigung bei einer Vielzahl von Vorwürfen, von kleineren Delikten bis hin zu schweren Straftaten.

Verkehrsstrafrecht: Ihr Anwalt bei Verkehrsdelikten

Verkehrsdelikte können schwerwiegende Konsequenzen haben, einschließlich Führerscheinentzug, Geldstrafen und sogar Haftstrafen. Martin Breunig bietet Ihnen umfassende Verteidigung in allen Bereichen des Verkehrsstrafrechts:

  • Trunkenheit am Steuer: Verteidigung bei Anklagen im Zusammenhang mit Alkohol- oder Drogenkonsum am Steuer.
  • Fahrerflucht: Unterstützung bei der Verteidigung gegen Vorwürfe der Unfallflucht.
  • Verkehrsunfall mit Personenschaden: Verteidigung bei strafrechtlichen Vorwürfen im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen, bei denen Personen verletzt oder getötet wurden.
  • Geschwindigkeitsverstöße und andere Delikte: Vertretung bei Anklagen im Zusammenhang mit Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen und anderen Verkehrsdelikten.

Gewaltstraftaten: Verteidigung bei schwerwiegenden Vorwürfen

Vorwürfe von Gewaltstraftaten wie Körperverletzung oder Raub erfordern eine besonders sorgfältige und engagierte Verteidigung. Martin Breunig ist erfahren in der Verteidigung in Fällen von:

  • Körperverletzung: Verteidigung bei Vorwürfen der einfachen oder gefährlichen, bis hin zur schweren Körperverletzung.
  • Raub und Diebstahl: Unterstützung bei der Verteidigung gegen Vorwürfe von Raub, Einbruch und Diebstahl.
  • Tötungsdelikte: Kompetente Verteidigung in Fällen von Totschlag oder Mord.

Kontaktieren Sie uns für Ihre Strafverteidigung in Frankfurt

Wenn Sie einen Fachanwalt für Strafrecht in Frankfurt benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für eine erste Beratung und lassen Sie uns gemeinsam die beste Verteidigungsstrategie für Ihren Fall erarbeiten.
Ihr Vertrauen ist unser Antrieb – wir kämpfen für Ihr Recht!

Ratgeber im Strafrecht: Verhaltenstipps und mehr

Freiwilligkeit einer Atemalkoholkontrolle - Ratgeber Verkehrsstrafrecht

Im Rahmen von Verkehrskontrollen verlangt die Polizei häufig von Betroffenen, einen Atemalkoholtest bzw. einen Drogenschnelltest (Wischtest, Urinprobe etc.) durchzuführen. Oft werden auch Tests der Motorik (Finger-Nase-Probe, Linie laufen, Pupillenkontrolle usw.) verlangt.

Die Notwehr (§ 32 StGB) - Ratgeber Strafrecht

Die Notwehr (§ 32 StGB) ist ein Rechtfertigungsgrund. Liegen deren Voraussetzungen vor, bleibt der Täter straffrei. Notwehr ist gem. § 32 StGB die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Das Jugendstrafverfahren - Ratgeber Strafrecht

Das Jugendstrafrecht ist ein besonderes Strafrecht für Jugendliche (14-17 Jahre) und auch Heranwachsende (18-20 Jahre). Kinder unter 14 Jahren sind dagegen generell schuldunfähig (§ 19 StGB) und damit nicht strafmündig.

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