Da Rechtsanwälte einen freien Beruf ausüben, erhalten sie ihr Einkommen ausschließlich aus Honoraren.
Meine Dienstleistung ist damit grundsätzlich gebührenpflichtig. Rechtliche Grundlage für die Berechnung des Honorars ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kümmere ich mich auf Ihren Wunsch um die Einholung einer Deckungszusage Ihrer Versicherung. Eine eigene Vorabanfrage ist daher nicht notwendig.
Meine Kosten berechne ich regelmäßig nach einer Honorarvereinbarung. Dies macht die Abrechnung für beide Seiten meist einfacher kalkulier- und nachvollziehbar.
In der Regel wird von meinen Mandanten ein angemessener Vorschuss für meine Tätigkeit angefordert. Dies ist notwendig, da ich nach einer Beauftragung in Vorleistung trete und dies nur möglich ist, wenn die dadurch entstehenden Unkosten abgedeckt sind. Der Vorschuss wird dann auf die spätere Abschlussrechnung angerechnet.
Um die Kosten für Sie transparent zu machen, informiere ich Sie zu Beginn meiner Beauftragung grundsätzlich in einem persönlichen Gespräch über die zu erwartenden Kosten bzw. das Kostenrisiko.
Fachanwalt für Strafrecht
Zeil 46, 60313 Frankfurt a. M.
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