Ab 01.05.2014 wird das Verkehrszentralregister völlig neu geregelt. Es heißt dann neu „Fahreignungsregister (FaER)“. Die Eintragungsgrenze wird von 40,00 € auf 60,00 € angehoben. Verwarnungen bis 55,00 € werden nicht eingetragen.
Punkte Flensburg
Punkte im Flensburger Zentralregister – Ratgeber Verkehrsrecht
Punkte im Flensburger Zentralregister gibt es für Verkehrsordnungswidrigkeiten, bei denen ein Bußgeld von mindestens 40,00 EUR ausgesprochen wird. Auch für Verkehrsstraftaten werden Punkte in das Verkehrszentralregister eingetragen.