Martin Breunig Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht

Schlagwort: Punkte Flensburg

Das neue Punktesystem ab Mai 2014 - Ratgeber Verkehrsrecht

Ab 01.05.2014 wird das Verkehrszentralregister völlig neu geregelt. Es heißt dann neu „Fahreignungsregister (FaER)“. Die Eintragungsgrenze wird von 40,00 € auf 60,00 € angehoben. Verwarnungen bis 55,00 € werden nicht eingetragen.

Punkte im Flensburger Zentralregister - Ratgeber Verkehrsrecht

Punkte im Flensburger Zentralregister gibt es für Verkehrsordnungswidrigkeiten, bei denen ein Bußgeld von mindestens 40,00 EUR ausgesprochen wird. Auch für Verkehrsstraftaten werden Punkte in das Verkehrszentralregister eingetragen.

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