Martin Breunig Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht

In eigener Sache: F.A.Z.-Institut listet mich als „TOP-Anwalt 2027“ im Strafrecht

28. September 2026
Autor: Martin Breunig

Das F.A.Z.-Institut hat seine aktuellen Erhebungen für das Jahr 2027 vorgelegt. Darin werde ich im Bereich des Strafrechts als „TOP-Anwalt 2027“ geführt.

Diese Auszeichnung basiert auf einer unabhängigen Untersuchung, die insbesondere Empfehlungen aus der Anwaltschaft sowie Mandantenbewertungen berücksichtigt. Dass meine Arbeit von Kollegen und Mandanten gleichermaßen geschätzt wird, ist eine erfreuliche Bestätigung für die Ausrichtung meiner Kanzlei.

Praxiswissen aus zwei Jahrzehnten Strafverteidigung

Ein strafrechtliches Verfahren stellt für die Betroffenen stets eine erhebliche Belastung dar und die Konfrontation mit den Ermittlungsbehörden kann schnell existenzbedrohend werden: Im Verkehrsstrafrecht (etwa bei Vorwürfen wie Unfallflucht oder Gefährdung des Straßenverkehrs) sowie bei gravierenden Verkehrsordnungswidrigkeiten stehen neben empfindlichen Strafen und Bußgeldern oft der Führerschein und damit die berufliche Mobilität auf dem Spiel.

Nach nunmehr 20 Jahren Tätigkeit als Strafverteidiger zeigt sich immer wieder, dass die entscheidenden Weichenstellungen meist sehr früh und abseits der öffentlichen Hauptverhandlung stattfinden. Eine fundierte Verteidigung erfordert daher:

  • Eine objektive Mandantenberatung: Eine realistische Analyse der Sach- und Rechtslage ist die einzige Basis für eine tragfähige Verteidigungsstrategie – vom Bußgeldbescheid bis zur Anklageschrift.
  • Dezenten und effektiven Einsatz: Mein Ziel ist in der Regel die geräuschlose Erledigung eines Verfahrens bereits im Ermittlungs- oder Vorverfahren, um den Mandanten wirtschaftliche und persönliche Belastungen zu ersparen und Fahrverbote abzuwenden.
  • Konsequente Spezialisierung: Um dem Anspruch einer erstklassigen Vertretung gerecht zu werden, konzentriert sich meine Kanzlei ausschließlich auf das Strafrecht und das damit eng verzahnte Verkehrsrecht.

Dank für das entgegengebrachte Vertrauen

Ich bedanke mich bei den Kolleginnen und Kollegen für die fachliche Anerkennung und die kollegialen Empfehlungen. Mein besonderer Dank gilt jedoch meinen Mandanten für das Vertrauen, das sie mir auch in komplexen und kritischen Lebenslagen entgegenbringen.

Die Auszeichnung des F.A.Z.-Instituts verstehe ich als Verpflichtung, den eingeschlagenen Weg der qualifizierten und sachlichen Strafverteidigung unverändert fortzusetzen.

Sollten Sie mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert sein, einen Anhörungsbogen erhalten oder einen Bußgeldbescheid vorliegen haben, empfiehlt sich eine frühzeitige Beratung. Bitte machen Sie vor der Abstimmung mit einem Verteidiger keine Angaben zur Sache.

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