Im Rahmen von Verkehrskontrollen verlangt die Polizei häufig von Betroffenen, einen Atemalkoholtest bzw. einen Drogenschnelltest (Wischtest, Urinprobe etc.) durchzuführen. Oft werden auch Tests der Motorik (Finger-Nase-Probe, Linie laufen, Pupillenkontrolle usw.) verlangt.
Verhaltenshinweise bei Vorladung oder Festnahme durch die Polizei – Ratgeber Strafrecht
In den meisten Ermittlungsverfahren erhält der Beschuldigte eine Vorladung der Polizei, in welcher mitgeteilt wird, dass er wegen eines bestimmten Vorwurfs zur Vernehmung erscheinen soll und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird.
Die Gelegenheit zur Stellungnahme ist ein Recht aber keine Pflicht.