Martin Breunig Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht

Anwalt für Strafrecht aus Frankfurt

Als Fachanwalt für Strafrecht mit Sitz in Frankfurt biete ich meinen Mandanten eine qualifizierte und umfassende Beratung und Betreuung an.

Strafverfahren führen für den Betroffenen meist zu einer sehr belastenden und möglicherweise sogar existenzbedrohenden Situation.

Daher ist eine frühzeitige Einschaltung eines Experten mit der Verteidigung extrem wichtig, um die verfassungsmäßig garantierten Rechte des Betroffenen schon im Ermittlungsverfahren zu schützen. In diesem kann ein Beschuldigter alleine Fehler machen, die später nur noch schwer oder gar nicht mehr zu korrigieren sind. Um das zu vermeiden, sollte daher so früh wie möglich mit einem spezialisierten Rechtsanwalt Kontakt aufgenommen werden.

  • Als ihr Fachanwalt für Strafrecht in Frankfurt verteidige ich sie gerne, wenn Sie einer Straftat beschuldigt werden.
  • Ich verteidige auch Jugendliche und Heranwachsende, die unter das Jugendstrafrecht fallen.
  • Weiterhin übernehme ich auch Pflichtverteidigungen.
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069 29 92 08 69 0

Sind Sie Beschuldigter einer Straftat?

Sie sind beschuldigter einer Straftat und auf der Suche nach einem kompetenten Anwalt für Strafrecht in Frankfurt? Dann sind Sie bei mir genau richtig. Als Fachanwalt für Strafrecht mit Sitz in Frankfurt biete ich meinen Mandanten eine qualifizierte und umfassende Beratung und Betreuung an. Ich vertrete meine Mandanten sowohl vor Gericht als auch in allen anderen strafrechtlichen Angelegenheiten. Darüber hinaus berate ich meine Mandanten auch in allen Fragen des Straf- und Jugendstrafrechts. Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung im Strafrecht können Sie sich auf mich verlassen.

Fachanwalt für Strafrecht - Ihre professionelle Strafverteidigung

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht und übe meine Tätigkeit anhand meiner persönlichen Grundsätze aus. Diese besagen, dass ich mich für die Rechte eines Beschuldigten einsetze und alles unternehme, um ihm günstige Umstände zu verschaffen. Eine professionelle Strafverteidigung kann vor Vorverurteilung schützen und das Ausmaß der Strafverfolgung begrenzen helfen. Falls nötig, prüfe ich auch die entsprechenden Rechtsmittel und führe Berufungs- und Revisionsverfahren durch.

Ich bin Ihr kompetenter und zuverlässiger Partner in allen strafrechtlichen Angelegenheiten. Durch meine langjährige Erfahrung und mein fundiertes Wissen garantiere ich Ihnen die bestmögliche Vertretung in allen Phasen des Verfahrens.

Ratgeber im Strafrecht: Verhaltenstipps und mehr

Freiwilligkeit einer Atemalkoholkontrolle - Ratgeber Verkehrsstrafrecht

Im Rahmen von Verkehrskontrollen verlangt die Polizei häufig von Betroffenen, einen Atemalkoholtest bzw. einen Drogenschnelltest (Wischtest, Urinprobe etc.) durchzuführen. Oft werden auch Tests der Motorik (Finger-Nase-Probe, Linie laufen, Pupillenkontrolle usw.) verlangt.

Die Notwehr (§ 32 StGB) - Ratgeber Strafrecht

Die Notwehr (§ 32 StGB) ist ein Rechtfertigungsgrund. Liegen deren Voraussetzungen vor, bleibt der Täter straffrei. Notwehr ist gem. § 32 StGB die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Das Jugendstrafverfahren - Ratgeber Strafrecht

Das Jugendstrafrecht ist ein besonderes Strafrecht für Jugendliche (14-17 Jahre) und auch Heranwachsende (18-20 Jahre). Kinder unter 14 Jahren sind dagegen generell schuldunfähig (§ 19 StGB) und damit nicht strafmündig.

Zum Ratgeber Strafrecht

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Ich bin jederzeit gerne für Sie da. Nutzen Sie einfach eine der angebotenen Kontaktmöglichkeiten.
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