Anwalt für Strafrecht aus Frankfurt

Martin Breunig - Fachanwalt für StrafrechtAls Fachanwalt für Strafrecht mit Sitz in Frankfurt biete ich meinen Mandanten eine qualifizierte und umfassende Beratung und Betreuung an.

Strafverfahren führen für den Betroffenen meist zu einer sehr belastenden und möglicherweise sogar existenzbedrohenden Situation.

Daher ist eine frühzeitige Einschaltung eines Experten mit der Verteidigung extrem wichtig, um die verfassungsmäßig garantierten Rechte des Betroffenen schon im Ermittlungsverfahren zu schützen. In diesem kann ein Beschuldigter alleine Fehler machen, die später nur noch schwer oder gar nicht mehr zu korrigieren sind. Um das zu vermeiden, sollte daher so früh wie möglich mit einem spezialisierten Rechtsanwalt Kontakt aufgenommen werden.

Der Fachanwalt für Strafrecht

Dieser nimmt die Aufgabe wahr, die Rechte eines Beschuldigten einseitig zu wahren und zur Beachtung aller ihm günstigen Umstände beizutragen. Eine professionelle Strafverteidigung kann daher vor Vorverurteilung schützen und das Ausmaß der Strafverfolgung begrenzen helfen. Falls es nötig sein sollte, prüfe ich auch die entsprechenden Rechtsmittel und führe Berufungs- und Revisionsverfahren durch.

  • Ich verteidige auch Jugendliche und Heranwachsende, die unter das Jugendstrafrecht fallen.
  • Weiterhin übernehme ich auch Pflichtverteidigungen.

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Ratgeber Strafrecht: Verhaltenstipps und mehr

Die Notwehr (§ 32 StGB) – Ratgeber Strafrecht

Die Notwehr (§ 32 StGB) ist ein Rechtfertigungsgrund. Liegen deren Voraussetzungen vor, bleibt der Täter straffrei. Notwehr ist gem. § 32 StGB die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

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