Anwalt für Strafrecht aus Frankfurt
Als Fachanwalt für Strafrecht mit Sitz in Frankfurt biete ich meinen Mandanten eine qualifizierte und umfassende Beratung und Betreuung an.
Strafverfahren führen für den Betroffenen meist zu einer sehr belastenden und möglicherweise sogar existenzbedrohenden Situation.
Daher ist eine frühzeitige Einschaltung eines Experten mit der Verteidigung extrem wichtig, um die verfassungsmäßig garantierten Rechte des Betroffenen schon im Ermittlungsverfahren zu schützen. In diesem kann ein Beschuldigter alleine Fehler machen, die später nur noch schwer oder gar nicht mehr zu korrigieren sind. Um das zu vermeiden, sollte daher so früh wie möglich mit einem spezialisierten Rechtsanwalt Kontakt aufgenommen werden.
Der Fachanwalt für Strafrecht
Dieser nimmt die Aufgabe wahr, die Rechte eines Beschuldigten einseitig zu wahren und zur Beachtung aller ihm günstigen Umstände beizutragen. Eine professionelle Strafverteidigung kann daher vor Vorverurteilung schützen und das Ausmaß der Strafverfolgung begrenzen helfen. Falls es nötig sein sollte, prüfe ich auch die entsprechenden Rechtsmittel und führe Berufungs- und Revisionsverfahren durch.
- Ich verteidige auch Jugendliche und Heranwachsende, die unter das Jugendstrafrecht fallen.
- Weiterhin übernehme ich auch Pflichtverteidigungen.
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Ich bin jederzeit gerne für Sie da. Nutzen Sie einfach eine der angebotenen Kontaktmöglichkeiten. KontaktformularDirekt anrufenRatgeber Strafrecht: Verhaltenstipps und mehr
Verhaltenshinweise bei Vorladung oder Festnahme durch die Polizei – Ratgeber Strafrecht
In den meisten Ermittlungsverfahren erhält der Beschuldigte eine Vorladung der Polizei, in welcher mitgeteilt wird, dass er wegen eines bestimmten Vorwurfs zur Vernehmung erscheinen soll und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird.
Die Gelegenheit zur Stellungnahme ist ein Recht aber keine Pflicht.
Freiwilligkeit einer Atemalkoholkontrolle – Ratgeber Verkehrsstrafrecht
Im Rahmen von Verkehrskontrollen verlangt die Polizei häufig von Betroffenen, einen Atemalkoholtest bzw. einen Drogenschnelltest (Wischtest, Urinprobe etc.) durchzuführen. Oft werden auch Tests der Motorik (Finger-Nase-Probe, Linie laufen, Pupillenkontrolle usw.)...
Die Notwehr (§ 32 StGB) – Ratgeber Strafrecht
Die Notwehr (§ 32 StGB) ist ein Rechtfertigungsgrund. Liegen deren Voraussetzungen vor, bleibt der Täter straffrei. Notwehr ist gem. § 32 StGB die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.