Ende August 2017 trat das sog. „Gesetz zur effektiveren und praxistauglichen Ausgestaltung des Strafverfahrens“ in Kraft. Hierdurch wurden erhebliche Eingriffe in die StPO vorgenommen, die insbesondere für Beschuldigte durchaus nachteilig sein können. Die Wichtigsten werden im Anschluss vorgestellt, wobei die Auflistung nicht vollständig ist und Änderungen der Verfahrensregeln für die Hauptverhandlung nicht vorgestellt werden.
Kanzlei-Breunig News
News Verkehrsrecht: Einstellung bei Lichtschrankenmessung mit Messgerät ES 3.0
Nach zwei Entscheidungen des AG Kaiserslautern vom 14.03.2012 und des AG Landstuhl vom 03.05.2012 liefert das Messgerät ES 3.0 der Firma Eso keine gerichtsverwertbaren Ergebnisse.