Martin Breunig Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht

Das deutsche Strafrecht sieht nicht für jede Straftat vor, dass dem Beschuldigten ein Pflichtverteidiger zur Seite gestellt wird. Nur in wenigen gesetzlich geregelten Fällen ist es vorgesehen, dass ein Pflichtverteidiger an einer Gerichtsverhandlung mitwirkt.

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