StrafrechtSollten Sie Beschuldigter in einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren sein, beraten und betreuen wir Sie von Anfang an. Wir schützen so Ihre verfassungsmäßig garantierten Rechte im Ermittlungsverfahren. Gerade im Strafrecht ist es wichtig, den Mandanten bereits frühzeitig mit kompetenter Beratung zur Seite zu stehen und über Rechte und mögliche Risiken aufzuklären, um so die Einleitung eines Strafverfahrens möglichst im Vorfeld zu vermeiden. Als Strafverteidiger kennen wir die belastende Situation eines Strafverfahrens von der ersten Vernehmung bis zur Hauptverhandlung und gerade auch die besondere Belastung für den Betroffenen durch eine eventuelle Untersuchungshaft. Kommt es zu einer Hauptverhandlung, bereiten wir Sie auf diese vor und verteidigen Sie in der Sitzung. Bei der strafrechtlichen Beratung und bei jeder Strafverteidigung geht es immer um die Rechte des Mandanten. Das erfordert ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Verteidiger, weshalb dieser immer bereit sein muß, die bestmögliche Beratung zu gewährleisten. Eine professionelle Strafverteidigung kann daher vor Vorverurteilung schützen und das Ausmaß der Strafverfolgung begrenzen helfen. Falls es nötig sein sollte, prüfen wir die Rechtsmittel und führen Berufungs- und Revisionsverhandlungen durch. Als Strafverteidiger ist es uns hierbei möglich, in ganz Deutschland bei allen Gerichten für unsere Mandanten aufzutreten. |