Mietrecht

Das Mietrecht ist einem ständigen Wandel ausgesetzt. Vertragliche Klauseln, die heute noch wirksam sind, können morgen bereits von der Rechtsprechung für unwirksam erklärt werden. Daran schließen sich weiterhin eine enorme Anzahl mietrechtlicher Gerichtsentscheidungen sowie eine hohe Anzahl von Gesetzen und Verordnungen an, die kaum zu Überblicken sind.

Unsere Kanzlei gewährleistet eine kompetente Beratung für Vermieter und Mieter in allen mietrechtlichen Angelegenheiten. Hierbei überprüfen wir Ihre Mietverträge und entwickeln Streit vermeidende Lösungen. Dies ist unser Anliegen schon im Vorfeld einer gerichtlichen Auseinandersetzung, um allen Beteiligten eine angemessene Fortführung des Vertragsverhältnisses zu ermöglichen.

Wir unterstützen Sie daher bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, bei Mieterhöhungen, Nebenkostenabrechnungen, bei Kündigungen und der Abwicklung eines Mietverhältnisses.

Besonders zu Beachten sind die im Mietrecht zum Teil kürzeren Verjährungsfristen.

Das Mietrecht regelt aber auch die Überlassung von beweglichen und unbeweglichen Sachen für eine bestimmte Dauer gegen ein Entgelt. Dabei tauchen häufig Fragen zur Haftung für Beschädigung oder Verlust auf.

Selbstverständlich vertreten wir Sie gerichtlich durch alle Instanzen, um Ihre bestehenden Ansprüche konsequent durchzusetzen.